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HGB § 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland

HGB § 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland

[ Auszug: (1) Befindet sich die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Ausland, so haben all ... ]